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Achtung: Bloße Verschönerungsmaßnahmen braucht Ihr Mieter nicht zu dulden

Sie möchten die Einfriedung Ihres Mietobjekts optisch aufwerten oder hierfür etwa den bisherigen Doppelstabmattenzaun teilweise durch Gabionen und moderne Steinkörbe ersetzen? Das ist gut gemeint, doch wenn Ihre Mieter dabei nicht mitspielen, haben Sie schlechte Karten. Denn reine Verschönerungsmaßnahmen braucht ein Mieter nicht hinzunehmen. „Kann ich denn nicht mal mehr frei über mein Eigentum entscheiden?“
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