Mit dem auf Seite 1 zitierten Urteil präzisiert der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige, langjährige Rechtsprechung. Denn ein Wohnungsrecht, das mit dem Tod des Berechtigten endet und nicht im Grundbuch eingetragen ist, stellt keine dauernde Last dar. Was ist der Kern dieses Urteils und warum ist es überraschend, dass bei der Grunderwerbsteuer ein Wohnrecht nicht als
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