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Häufiger Irrtum: Sie erwerben alle Miteigentumsanteile – und trotzdem sind Sie nicht der alleinige Vermieter

Sie haben gemeinsam, etwa mit Ihrem Ehepartner oder im Rahmen einer Erbschaft, ein Mietobjekt erworben. Gemeinsam schließen Sie Mietverträge über die einzelnen Wohnungen ab. Später erwerben Sie alle übrigen Anteile, sodass Sie zum alleinigen Eigentümer der Immobilie werden. Alleiniger Vermieter werden Sie damit aber nicht – bis jetzt. Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie „an einen
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