Möchte Ihr Mieter eine Steckersolaranlage an der Balkonbrüstung seiner gemieteten Wohnung anbringen, dürfen Sie Ihre Zustimmung von dem Nachweis einer Haftpflichtversicherung und der Zahlung einer weiteren Mietkaution abhängig machen (AG Köln, Urteil v. 13.12.24, Az.208 C 460/23). Bisher gibt es erst wenige Gerichtsentscheidungen zu Balkonkraftwerken. Das Amtsgericht Köln hat nun eine Entscheidung getroffen, in der
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