Ihre Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode zugehen. Sonst braucht Ihr Mieter die errechnete Nachzahlung nicht mehr zu leisten. Auch Abrechnungsfehler können Sie dann nicht mehr zulasten des Mieters korrigieren. Glücklicherweise gibt es jedoch einige Ausnahmen zu Ihren Gunsten. Nutzen Sie die folgenden 4 Möglichkeiten, falls Ihre Betriebskostenabrechnung den
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