Haben Sie von einem Erdgas- oder Wärmelieferanten Energie für Ihre Mietobjekte bezogen, konnten Sie im Dezember von den Dezember-Soforthilfen des Bundes profitieren. Diese Entlastung müssen Sie im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung an Ihre Mieter weitergeben. Die Erdgas- und Wärmelieferanten haben die Soforthilfe im Allgemeinen dadurch umgesetzt, dass sie auf den Einzug der Abschlagszahlung für den
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