Die Umrüstfrist der Zähler bis zum 31.12.2026 ist bekannt. Jetzt müssen Geräteliste, Technik, Beschluss, Nutzerinformation und Termine ineinandergreifen, um Abrechnungsfehler, Anbieterbindung und Kürzungen zu vermeiden. In der April-Ausgabe haben wir erläutert, welche nicht fernablesbaren Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen. Ausnahmen gelten bei technischer Unmöglichkeit, unangemessenem Aufwand oder unbilliger
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