Vermieten Sie Wohnungen, die mit Heizöl, Holzpellets oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt werden, können Sie und Ihre Mieter möglicherweise von den staatlichen Härtefallhilfen profitieren. Doch müssen Sie jetzt schnell handeln, denn die Antragsfrist läuft bereits am 20.10.2023ab! Antragsberechtigt sind die Betreiber von Feuerstätten, welche Wohnungen mit Heizöl, Holzpellets oder einem anderen förderfähigen Brennstoff beheizen
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