Bisher konnten Sie Ihrem Mieter die Kosten des von ihm in der Mietwohnung verbrauchten Brennstoffs für Heizung und Warmwasser in voller Höhe in Rechnung stellen. Das ändert sich nun. Durch das am 01.01.2023 in Kraft tretende CO2-Kostenaufteilungsgesetz werden Sie als Vermieter ab jetzt mit einem Teil des in den Brennstoffkosten steckenden Kohlendioxid-Preises belastet. Je mehr
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