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Urteile kompakt – Juli 2024

Eigenbedarf war absehbar– Kündigung ist unwirksam Geht der Vermieter schon beim Abschluss des Mietvertrags davon aus, die Wohnung in absehbarer Zeit selbst zu benötigen, ist seine Eigenbedarfskündigung kurze Zeit nach Mietbeginn unwirksam (LG Hannover, Urteil v. 15.02.23, Az. 7 S 66/22). Zahlungsrückstand muss nachvollziehbar sein Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags wegen Zahlungsverzugs ist unwirksam, wenn nicht
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