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Verbrauchsmessgeräte defekt: Sie dürfen den Verbrauch Ihres Mieters schätzen

Werden in Ihrer Immobilie Heizwärme und Warmwasser durch eine zentrale Heizanlage bereitgestellt, müssen Sie die Verbräuche mit Messgeräten erfassen. Fehlen Messwerte, dürfen Sie den Verbrauch des Mieters in vielen Fällen schätzen. 3 Verfahren stehen Ihnen dabei zur Verfügung. Eine Verbrauchsschätzung ist zulässig, wenn Ihnen einzelne Messwerte nicht zur Verfügung stehen, weil es zu einem Geräteausfall
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