In vielen Betriebskostenabrechnungen findet sich die Kostenposition „Allgemeinstrom“, mitunter auch als „Hausstrom“ bezeichnet. Angesichts steigender Strompreise wird diese Position von Mietern immer häufiger angegriffen, oft mit Erfolg, wenn hier verschiedene Betriebskostenpositionen unzulässigerweise zusammengefasst sind (AG Hamburg, Urteil v. 21.12.22, Az. 49 C 149/22). Eine Betriebskostenart „Allgemeinstrom“ kennt die Betriebskostenverordnung nicht. Als eigene Betriebskostenart für Strom
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