Erben mehrere Menschen gemeinsam eine Immobilie, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das ist allerdings keine sehr wünschenswerte Konstellation. Denn: Ein Haus oder gewerbliches Gebäude lässt sich nicht einfach aufteilen wie eine Geldsumme oder Münzsammlung. Und die Erben müssen gemeinschaftlich über die Immobilie entscheiden. Lesen Sie hier, was rechtlich für Erbengemeinschaften gilt und wie Sie bei (drohenden) Auseinandersetzungen
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