Weigert sich ein Mieter, den erforderlichen Einbau von Brandmeldern zuzulassen, rechtfertigt das nach entsprechender Abmahnung eine Kündigung. So stellte es das Amtsgericht Berlin-Spandau klar (Urteil v. 17.10.22, Az. 6C 217/21). Ein Vermieter versuchte ein Jahr lang, mit seiner Mieterin einen Termin für den Einbau der vorgeschriebenen Brandmelder zu vereinbaren. Aber vergeblich. Die Mieterin reagierte nicht.
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