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Mietermodernisierung: Ihr Mieter haftet Ihnen für Folgeschäden

Haben Sie Ihrem Mieter Umbaumaßnahmen in der Mietwohnung gestattet, sind Sie für die zukünftige Instandsetzung der Mietereinbauten nicht verantwortlich. Stattdessen muss der Mieter entstehende Schäden auf eigene Kosten selbst beheben lassen (AG Berlin-Charlottenburg, Urteil v. 17.01.23, Az.206C 256/22). Der Fall: Ein Mieter nimmt mit Zustimmung des Vermieters eine umfangreiche Badmodernisierung vor und baut unter anderem
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