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Modernisierungsmieterhöhung: Vermieter muss sich ab jetzt immer zu Drittmitteln erklären

Eine Modernisierungsmieterhöhung ist formell unwirksam, wenn der Vermieter darin zur Frage der Anrechnung von Drittmitteln nicht im gebotenen Umfang Stellung nimmt (BGH, Urteil v. 19.07.23, Az.VIIIZR 416/21). In dem aktuell vom BGH entschiedenen Fall hatte der Vermieter in seiner Modernisierungsankündigung die Absicht mitgeteilt, für die Maßnahme Fördermittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen.
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