Möchten Sie in Ihrem Mietobjekt Modernisierungen durchführen, haben Sie das Ihrem Mieter mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten in Textform anzukündigen. Der Inhalt einer solchen Ankündigung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 555c BGB). Eine fehlerhafte oder unterbliebene Ankündigung birgt Risiken, die Sie leicht vermeiden können. Haben Sie eine Modernisierungsmaßnahme nicht gesetzeskonform angekündigt, hat dies 2
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