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Urteile kompakt – Mai 2024

Mietpreisbremse: Keine Belege erforderlich Beruft sich der Vermieter auf die Vormiete, ist er dem Mieter weder zur Vorlage des Mietvertrags und etwaiger Mieterhöhungen noch zur Bestätigung seiner Angaben durch eine eidesstattliche Versicherung verpflichtet (LG Berlin II, Urteil v. 08.02.24, Az. 67 S 177/23). Schulwechsel ist zumutbar Der Mieter kann sich nicht erfolgreich gegen eine Kündigung
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