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Urteile kompakt – August 2023

Modernisierungsmieterhöhung: Kostenvoranschlag genügt Der Vermieter darf seine Modernisierungsmieterhöhung auf der Basis des Kostenvoranschlags berechnen, wenn er zugleich erklärt, dass bei Durchführung der Arbeiten jedenfalls keine geringeren Kosten entstanden sind (BGH, Beschluss v. 16.05.23, Az. VIII ZR 106/21). Anteilige Auszahlung von Untermietzins zu vereinbaren? Ein Vermieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die, gegebenenfalls anteilige, Auszahlung der
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