Frage: Ich bin Eigentümer einer im 1. OG der Wohnanlage gelegenen Eigentumswohnung. Nun habe ich mir eine kleine Katze zugelegt, der ich den Freigang ermöglichen will. Damit sie jederzeit Zugang zu meiner Wohnung hat, möchte ich eine Katzentreppe installieren. Die Treppe wird am Balkongitter befestigt und kann jederzeit rückstandslos abgebaut werden. Nun meint einer meiner
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