Frage: Die Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung hat ein Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Vorgarten. Neuerdings hat sie dort mehrere Stühle und Tische aufgestellt und bewirtet dort täglich Gäste mit Kaffee und Kuchen. Wenn ich das richtig gesehen habe, lässt sie sich das auch bezahlen. Darf die Miteigentümerin in unserem Vorgarten ein Café betreiben? Immerhin liegt unsere Wohnungseigentumsanlage in
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