Frage: Unser Verwalter hat uns die Einladung zur Eigentümerversammlung zukommen lassen. Diese findet allerdings bereits in 14 Tagen statt. Das heißt, er hat die 3-wöchige Ladungsfrist unterschritten. Wenn ich mir die Tagesordnungspunkte der Einladung ansehe, so finde ich dort keine besonders eilbedürftigen Themen. Ich frage mich, welche Auswirkung die Unterschreitung der Ladungsfrist auf zu fassende
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