Frage: Unsere kommende Eigentümerversammlung soll online stattfinden. Bei einer solchen Versammlung kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass fremde Personen mithören. Muss ich befürchten, dass die auf einer solchen Versammlung gefassten Beschlüsse anfechtbar sind? RA Dr. Mahlstedt: Sie haben Recht: Es lässt sich bei einer solchen Versammlung nicht 100-prozentig ausschließen, dass sich Dritte in den Räumlichkeiten,
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