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Betriebskosten erstmals abrechnen: Das geht auch noch 9 Jahre nach Mietbeginn

Ist im Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten wirksam vereinbart, dürfen Sie auch dann über die Betriebskosten abrechnen, wenn der vorherige Vermieter dies seit Mietbeginn nicht getan hat (KG Berlin, Urteil v. 01.06.23, Az. 8 U 23/23). Im Mietvertrag ist vereinbart, dass „die Betriebskosten, sofern sie nicht nach Verbrauch abzurechnen sind, nach dem Verhältnis der Mietfläche
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