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Betriebskosten im Mietvertrag: Vorauszahlung vereinbaren genügt nicht

Soll Ihr Mieter neben der Grundmiete die Betriebskosten entsprechend den tatsächlich entstandenen Kosten tragen, müssen Sie dies mit ihm vereinbaren, typischerweise direkt im Mietvertrag. In der Praxis werden hier leider immer wieder Fehler gemacht. Fatale Folge: Sie bleiben auf Ihren Kosten sitzen. Eine klare und eindeutige Vereinbarung zu den Betriebskosten umfasst 3 Regelungen: Achten Sie
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