Darum geht es: An der Betriebskostenabrechnung kommt kein Vermieter und Mietverwalter vorbei. Ihr „Immobilien-Berater“ hält hierzu eine eingehende dreiteilige Beitragsreihe bereit, doch gibt es oft Anlass, bestimmte Themen gezielt nachzuschlagen. Zu diesem Zweck ist dieser Beitrag als Lexikon gestaltet. So erhalten Sie schnell und zuverlässig alle Antworten auf Ihre Fragen aus der Vermietungspraxis. Kleiner Fehler,
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