Hat sich in die Betriebskostenabrechnung ein Fehler eingeschlichen, fordert mancher Mieter die Neuerstellung einer korrekten Abrechnung. Bis diese vorliegt, ist er zu keinerlei Zahlungen bereit. Doch häufig können Sie auf eine Neuberechnung verzichten – und Ihr Mieter muss dennoch zahlen. Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihre Abrechnungspflicht gegenüber dem Mieter erfüllt haben, wenn Sie ihm eine
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