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Betriebskostenverteilung in der WEG

Darum geht es: Nach dem Gesetz können Sie über die Verteilung der Betriebskosten in einer Eigentümergemeinschaft durch Beschluss abstimmen. Weil hier schon ein Mehrheitsbeschluss reicht, hat die Gemeinschaft ein großes Ermessen, Kostengerechtigkeit herbeizuführen. Dies ist gut, denn es geht um Ihr Geld. Für einen wirksamen Beschluss sind aber bestimmte Vorgaben einzuhalten, über die Sie dieser
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