Frage: Für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung 2023 habe ich die Vorauszahlungen der Mieter geprüft und dabei festgestellt, dass ein Mieter die Erhöhung der Vorauszahlungen nach der letzten Abrechnung ignoriert hat. Darf ich diese fehlenden Vorauszahlungen jetzt noch fordern? Dr. Mahlstedt: Ja, das ist möglich. Solange die Jahresfrist für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung 2023 noch nicht
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