Betriebskosten dürfen Sie Ihrem Mieter regelmäßig nur bei einer entsprechenden Vereinbarung separat neben der Grundmiete berechnen. Doch keine Regel ohne Ausnahmen. Lesen Sie hier, in welchen Fällen Sie eine ursprünglich getroffene Vereinbarung zu den Betriebskosten nachträglich ändern dürfen, sogar gegen den Willen Ihres Mieters. Nutzen Sie diese Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil. Selbst wenn Sie mit
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