Viele Vermieter erstellen derzeit ihre Betriebskostenabrechnungen, und nicht wenige davon enden mit teilweise hohen Nachforderungen. Sie können jedoch vorbeugen, damit Sie Ihrem Geld künftig nicht mehr hinterherlaufen müssen. Haben Sie im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, dürfen Sie nach jeder Jahresabrechnung den Vorauszahlungsbetrag auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560Abs.4BGB). So gehen Sie vor: 1. Abrechnung erstellen
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