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Ihr Mieter mindert die Miete? – So berücksichtigen Sie dies richtig in Ihrer Betriebskostenabrechnung

Darum geht es: Wenn Ihr Mieter die Miete mindern darf, darf er in gleicher Quote auch die Betriebskosten kürzen, sogar die verbrauchsabhängigen wie die für die Heizung. Denn rechtmäßig geminderte Betriebskosten sind vom Mieter nicht geschuldet. Deshalb haben Sie eine Mietminderung in der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen. Dieser Beitrag erläutert, wie Sie dies korrekt bewerkstelligen. Mietminderung:
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