Frage: Das Jobcenter zahlt die Mieten direkt an mich. Aus der letzten Betriebskostenabrechnung ergibt sich eine Nachforderung. Obwohl ich die Abrechnung auch an das Jobcenter geschickt habe, erhalte ich die Nachzahlung nicht. Wie komme ich zu meinem Geld? Dr. Mahlstedt: Auch wenn das Jobcenter die Mietzahlungen direkt an Sie leistet: Ihr Vertragspartner ist und bleibt
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