Frage: Mein Mieter fragt mich, ob er die Betriebskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen kann. Kann er das? Dr. Mahlstedt: Ja, Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, obwohl sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben (BFH, Urteil v. 20.04.23, Az. VI R 24/20). Die haushaltsnahen Dienstleistungen
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