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Mein Mieter kürzt wegen vorübergehender Abwesenheit seine Betriebskosten – darf er das?

Frage: Mein Mieter war ein halbes Jahr lang beruflich im Ausland. Nun möchte er seine Müll- und Wasserkosten, die ich nach der Personenzahl umlege, nur zur Hälfte tragen, weil er ja während seiner Abwesenheit kein Wasser verbraucht und keinen Müll produziert habe. Er meint, daher müsse ich für die Abwesenheitszeit die Personenzahl mit null ansetzen.
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