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Muss ich meine Betriebskostenabrechnungen nach dem BGH-Urteil zu Rauchwarnmeldern korrigieren?

Frage: Im Mai 2022 hat der BGH entschieden, dass Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten umlagefähig sind (Urteil v. 11.05.22, Az. VIII ZR 379/20). Im Abrechnungszeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 hatten wir die Mietkosten noch auf die Mieter umgelegt, im darauffolgenden Abrechnungszeitraum dann nicht mehr. Einige Mieter verlangen jetzt Korrekturen der alten Abrechnungen, sogar für
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