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Neue Betriebskosten: So gelingt Ihnen die Umlage auf die Mieter einfach und gerichtsfest

Tauchen in einer Betriebskostenabrechnung neue Betriebskosten erstmalig auf, wenden Mieter häufig ein, die Umlage sei unzulässig. Damit irrt der Mieter aber meistens. Haben Sie mit Ihrem Mieter eine Vereinbarung getroffen, dass er sämtliche Betriebskosten entsprechend der Betriebskostenverordnung zu tragen hat, dürfen Sie ihm jederzeit sämtliche in der Betriebskostenverordnung genannten Betriebskostenarten in Rechnung stellen. BEISPIEL Jahrelang
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