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Neues Gesetz: Das ändert sich für Sie bald bei der Vermietung – seien Sie auf der Hut!

Am 01.01.2025 treten die mietrechtlichen Regelungen des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) in Kraft. Für Sie als Vermieter und Verwalter folgen daraus wichtige Änderungen bezüglich des Einsichtsrechts des Mieters in Betriebskostenbelege, der Form des Kündigungswiderspruchs sowie die Abschaffung der Schriftform für Gewerbemietverträge. 5 Jahre hat sich der Gesetzgeber Zeit gelassen zwischen dem 3. und dem jetzigen
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