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Niedrige Deckenhöhe: Wie rechne ich bei den Betriebskosten?

Frage: Zu einer Mietwohnung gehört ein Schlafraum im Souterrain mit einer Deckenhöhe von lediglich 1,90 m. Es gibt ein großes Fenster und eine Heizung. Der Mieter meint aber, diesen Raum dürfe ich bei der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigen, da er nicht die baurechtlichen Anforderungen für Aufenthaltsräume erfüllt. Stimmt das? Dr. Mahlstedt: Ihr Mieter irrt. Entscheidend für
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