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Rauchmelderwartung: Vereinbaren Sie die Kostenumlage!

Jede Wohnung muss inzwischen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Deren Wartung verursacht Kosten. Doch Vorsicht: In der Betriebskostenverordnung (BetrkV) sind diese Kosten nicht ausdrücklich als umlegbar auf die Mieter benannt. Denken Sie daher immer daran, im Mietvertrag ausdrücklich zu vereinbaren, dass Ihr Mieter auch diese Betriebskosten zahlen muss. Die Wartungskosten von Rauchmeldern zählen zu den „sonstigen
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