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So gelingt Ihnen die Betriebskostenabrechnung in Gebäuden mit gemischter Nutzung gerichtsfest

Meistens spielt es bei einer Betriebskostenabrechnung keine Rolle, ob es sich bei den einzelnen Einheiten, auf die die Gesamtkosten aufgeteilt werden, um Wohnungen oder gewerblich genutzte Einheiten handelt. Nur ausnahmsweise und meist auch nur bei einzelnen Betriebskostenarten haben Sie die Gesamtkosten des Anwesens zunächst auf die Wohnungen einerseits und die Gewerbeeinheiten andererseits aufzuteilen. Doch keine
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