Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend machen. Auch die Reinigung der öffentlichen Straße vor Ihrem Grundstück gilt dabei als „haushaltsnah“. Wird Ihr Mieter durch Ihre Betriebskostenabrechnung mit diesen Kosten belastet, kann auch er steuerlich profitieren. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die üblicherweise von Mitgliedern eines Privathaushalts selbst erledigt werden, die Sie aber
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