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Urteile kompakt – März 2023

Gasetagenheizung = gesicherter Wohnstandard? Ist die Wohnung bei Mietbeginn mit einer Gasetagenheizung ausgestattet, braucht der Mieter sich bei einem Geräteausfall nicht auf den Anschluss an eine neu im Haus installierte Zentralheizung verweisen zu lassen. Vielmehr hat der Vermieter den bisherigen Wohnstandard, inklusive der Gasetagenheizung, zu erhalten (BGH, Beschluss v. 19.07.22, Az. VIII ZR 194/21). Keine
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