Beim Abschluss eines neuen Mietvertrags stehen Sie als Vermieter oder Verwalter regelmäßig vor der Frage, welchen Verteilungsschlüssel Sie hinsichtlich der einzelnen Betriebskostenarten am besten vereinbaren. Dazu habe ich einen einfachen und gewinnbringenden Rat für Sie: MEIN TIPP: Keinen Umlageschlüssel vereinbarenRegeln Sie im Mietvertrag, dass „der Mieter die Betriebskosten trägt“, und vereinbaren Sie seine monatlichen Vorauszahlungen.
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