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Vorsicht, Müllgebühren: Wenn Ihr Mieter nicht zahlt, tragen Sie die Kosten!

Vermieter sind meistens daran inter essiert, dass ihre Mieter die Betriebskosten so weit als möglich selbst mit den Versorgern und Dienstleistern abrechnen. Bei den Müllgebühren birgt das jedoch ein finanzielles Risiko, wie ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zeigt. Allerdings können und sollten Sie sich davor schützen (Urteil v. 11.07.24, Az. 4 K 1957/23). Für
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