Frage: Ich habe eine Immobilie zur Verwaltung übernommen, bei welcher der Vermieter jahrelang die Betriebskosten nicht abgerechnet hat. Nun verlangt ein Mieter sämtliche Abrechnungen für die zurückliegenden 7 Jahre. Muss ich tatsächlich so lange rückwirkend abrechnen oder kann sich der Vermieter auf Verjährung berufen? Dr. Mahlstedt: Für den Abrechnungsanspruch des Mieters gilt die allgemeine 3-jährige
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