Darum geht es: Mitfremdem Geld darf man nicht großzügiger sein als mit eigenem. Dies ist der Kern des Wirtschaftlichkeitsgebots. Ihr Mieter braucht also nicht für die Betriebskosten zu zahlen, die Sie für sich selbst so nicht veranlassen würden. Als Vermieter müssen Sie sich mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot auskennen. Denn dessen Verletzung behaupten Mieter regelmäßig, wenn sie
Exklusiver Inhalt für Abonnenten
Melden Sie sich an oder sichern Sie sich jetzt Ihren Zugang zu allen Inhalten.
- Fachartikel & Praxiswissen: Zugang zu allen Fachartikeln, Urteilen und Leserfragen rund um Immobilieneigentum.
- Vorlagen & Downloads: Arbeitshilfen, Musterschreiben und Checklisten zum sofortigen Einsatz.
- Tools & Rechner: Praktische Online-Tools wie den Betriebskostenrechner und Investitionsrechner.