Die Gerichte urteilen bei Eigenbedarf immer vermieterfreundlicher. Nun ist für eine Kündigung schon ausreichend, wenn der Vermieter die Mietwohnung nur gelegentlich als Zweitwohnung für Besuche nutzen möchte (LG Hamburg, Urteil v. 10.06.25, Az.311S 4/25). Im Urteilsfall hatte ein Vermieter seine Eigenbedarfskündigung damit begründet, dass er die Mietwohnung in Hamburg für den Besuch seiner Kinder und
Exklusiver Inhalt für Abonnenten
Melden Sie sich an oder sichern Sie sich jetzt Ihren Zugang zu allen Inhalten.
- Fachartikel & Praxiswissen: Zugang zu allen Fachartikeln, Urteilen und Leserfragen rund um Immobilieneigentum.
- Vorlagen & Downloads: Arbeitshilfen, Musterschreiben und Checklisten zum sofortigen Einsatz.
- Tools & Rechner: Praktische Online-Tools wie den Betriebskostenrechner und Investitionsrechner.