Eine auch nur teilweise Verschattung von Modulen einer Solaranlage führt oft zu deutlichen Ertragseinbußen. Doch eine Fällgenehmigung für geschützte Bäume lehnen die Verwaltungsgerichte in derartigen Situationen regelmäßig ab. Wird Ihre geplante oder bereits installierte Solaranlage durch Bäume verschattet, dürfen Sie diese nicht einfach einkürzen oder beseitigen, sofern die Bäume durch eine gemeindliche Baumschutzsatzung oder -verordnung
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