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Muss ich erlauben, dass der Mieter ein Klettergerüst mit Rutsche im Garten aufstellt?

Frage: Im Gemeinschaftsgarten meines 5-Parteien-Hauses möchte ein Mieter für seine Kinder ein Klettergerüst mit Rutsche aufstellen. Muss ich das erlauben? Und wie sieht es mit der Haftung aus, falls einem Kind etwas passiert? Dr. Mahlstedt: Voraussetzung ist zunächst, dass Ihr Garten groß genug ist, sodass er durch das Spielgerüst nicht dominiert wird. Da die übrigen
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